Götz GmbH Steine

31.10.2016

Zertifizierung öffnet neue Wege

Wir sind nun auch nach der EU VO 333 zertifiziert

Seit Mitte Oktober 2016 sind wir auch nach der EU VO 333 zertifiziert. In dieser Verordnung sind die Kriterien festgelegt, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott (einschl. Schrott aus Aluminiumlegierungen) nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Damit wird sichergestellt, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren alle technischen Voraussetzungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt. Außerdem wird damit belegt, dass dieser Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht zu Gesundheits- und Umweltschäden führt und den geltenden Rechtsvorschriften und Normen entspricht.

Den Nachweis hierzu muss der Erzeuger unter Einhaltung bestimmter Kriterien und Anforderungen durch ein prüfendes Qualitätsmanagementsystem erbringen. Dieses Qualitätsmanagementsystem muss auch von sämtlichen Lieferanten der Erzeuger, welche Abfälle mit gefährlichen Bestandteilen behandeln, eingerichtet werden.

Wird Schrott in die EU als Nicht-Abfall eingeführt, gelten analoge Anforderungen.

Aufgrund der Einhaltung unterschiedlicher Qualitätsvorgaben können wir unsere Fertigwaren im Bereich Stahl, legierter Stahl, div. Guss- und Aluminiumlegierungen den Kriterien der End of Waste-Verordnung als Produkt einstufen. Damit erschließen wir neue Absatzwege. Das bedeutet, Kunden können ohne abfallrechtliche Genehmigungen für den Einsatz von Abfällen mit hochqualifizierten Rohstoffen beliefert werden.

End of Waste - Zertifikat der Götz GmbH
End of Waste - Zertifikat der Götz GmbH in Neu-Ulm