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Haben Sie Fragen? 0731 97887-228
Je nach Abfallart und Menge ist die Wahl der passenden Containergröße entscheidend. Hier finden Sie eine Übersicht unserer verfügbaren Container mit ihren Maßen und Kapazitäten, damit Ihr Abfall sicher und effizient entsorgt werden kann.
Kein Problem! Falls Sie keinen passenden Container finden, können Sie eine andere Abfallart auswählen oder eine individuelle Anfrage stellen. Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Lösung für Ihre Entsorgung zu finden.
Für die Anlieferung und Abholung setzen wir Spezialfahrzeuge ein. Der Zufahrtsweg sollte daher mindestens 18 Tonnen Tragfähigkeit aufweisen.
Kann die Zufahrt nicht rückwärts erfolgen, benötigen wir einen Wendekreis von ca. 16 Metern sowie eine Rangier- und Abstellfläche (Lkw + Container) von etwa 10 Metern. Im Containerbereich ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern erforderlich.
Der Stellplatz muss eben, tragfähig und für Lkw zugänglich sein. Zum Schutz des Untergrunds empfehlen wir, Bretter oder Bohlen zu unterlegen. Ein Absetzen über Hecken, Zäune oder Gehwege ist nicht möglich – das Risiko für Schäden wäre zu hoch.
Bei Unsicherheiten zur Eignung Ihres Stellplatzes beraten wir Sie gerne persönlich.
Soll der Container auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, ist eine Stellgenehmigung erforderlich.
Öffentlicher Grund bezeichnet Flächen, die allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen – zum Beispiel öffentliche Parkplätze, Haltebuchten, Zufahrten oder Straßen. Wenn Sie einen Container dort abstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für die Genehmigung sind in der Regel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie das örtliche Ordnungsamt zuständig. Je nach Kommune kann sich die Zuständigkeit leicht unterscheiden.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der jeweiligen Behörde sowie der geplanten Nutzungsdauer ab. Aus unserer Erfahrung kann der Prozess zwischen einem Tag und bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Auf dem Land geht es meist etwas schneller und unkomplizierter als in größeren Städten.
Die genauen Kosten hängen von der Dauer der Nutzung und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab. Je nach Kommune können zusätzliche Gebühren anfallen. Als Orientierung: Es kann mit einer Verwaltungsgebühr von ca. 20 €, etwa 26,60 € pro angefangener Woche sowie gegebenenfalls 69,80 € für eine Ausnahmegenehmigung gerechnet werden.
Ja, Ihr direkter Ansprechpartner bei Götz für alle Fragen rund um die Stellplatzgenehmigung ist Jan Fischer. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0731 97887-216 oder per E-Mail an jan.fischer@goetz-neu-ulm.de.
Damit Ihr Container pünktlich abgeholt und fachgerecht entsorgt werden kann, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
Die Anlieferung erfolgt in der Regel zwischen 8:00 und 15:00 Uhr. Falls Sie eine frühere oder spätere Lieferung wünschen, können Sie dies im Check-out angeben – wir prüfen dann die Möglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass das Zeitfenster aus logistischen Gründen mindestens sechs Stunden betragen muss.
Noch Fragen zur Containerbestellung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen ein passendes Angebot.
André Widmann
0731 97887-172
andre.widmann@goetz-neu-ulm.de
Falls unsicher, am besten beim Entsorger nachfragen.
Sonderabfälle oder spezielle Entsorgungswünsche, die nicht in die Standardkategorien fallen.
Nein, Gips muss getrennt entsorgt werden, da er andere Recyclingwege hat.
Er kann für die Herstellung neuer Gipsprodukte wiederverwendet werden
Zeppelinstraße 32
89231 Neu-Ulm
Tel.: 0731 97887-0
Fax: 0731 97887-20
Montag bis Freitag
07.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.15 Uhr
Samstag
07.00 – 12.00 Uhr
Eschachweg 2–4
89264 Weißenhorn
Tel.: 07309 42959-30
Fax: 07309 42959-42
Montag bis Freitag
07.00 – 12.00 Uhr
12.45 – 16.00 Uhr
Kiryat-Shmona-Straße 5
87700 Memmingen
Tel.: 08331 12240
Fax: 08331 49162
Montag bis Freitag
07.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
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